Polizeidienstverordnung 300 Nicht-binärgeschlechtliche Menschen noch immer diskriminiert
Die Polizeidienstverordnung 300 (PDV 300) ist eine polizei-interne Vorschrift, welche die Beurteilung von Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit von Polizeibediensteten und Bewerber*innen regelt.
Aus einer Anfrage des Bayrischen Landtages geht nun hervor, dass die Fassung aus dem Jahr 2012 nach fünf Jahren der Überarbeitung Ende 2020 fertiggestellt wurde. Es wurde vom zuständigen Arbeitskreis „Innere Sicherheit“ die Einführung zum 1.1.2021 empfohlen, doch laut Staatsminister Herrmann in Bayern ist dies noch nicht geschehen.
„Nicht-binärgeschlechtliche Menschen und trans* Polizist*innen wurden in der alten PDV 300 systematisch diskriminiert auf Basis fragwürdigster Parameter. Verbesserungen müssen auch in Bayern sofort gelten.“ kritisiert Tessa Ganserer, die queerpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag. Sie reichte daher umgehend einen Antrag ein, der das sofortige Inkrafttreten der Neufassung im Freistaat fordert.
Eine dieser fragwürdigen Voraussetzungen für die Diensttauglichkeit in der alten PDV war bzw. ist zum Beispiel, dass Männer mindestens einen funktionierenden Hoden haben müssen – dies ist mit einem Berufsverbot für trans* Männer und intergeschlechtliche Personen gleichzusetzen.
Die Bayerische Landespolizei sollte, wie jede andere Behörde auch, einen Querschnitt unserer Gesellschaft darstellen. Deswegen sollte die überarbeite neue Fassung der PDV 300 dafür genutzt werden, trans*, inter* und nicht-binäre Personen gezielt für den Polizeidienst zu werben.