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Tim Jänke

Tim Jänke Was LGBTI* über Hasskriminalität wissen sollten

km - 18.12.2021 - 10:00 Uhr

Tim Jänke ist seit 1. Februar 2021 hauptamtliche Ansprechperson bei der Polizei in Schleswig-Holstein. Seine Zuständigkeit beläuft sich auf alle Belange im Themenfeld LGBTI* sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Polizei. Schon in jungen Jahren war er auf einer integrierten Gesamtschule, die sich besonders stark engagiert hat für Vielfalt, Diversität und Antirassismus. Die letzten vier Jahre war er „Anti-Rassismus-Trainer“ bei der Polizei. Er arbeitet jeden Tag hart daran arbeitslos zu werden, dennoch wird er noch einige Zeit ordentlich zu tun haben. Beratung, Fortbildung, Sensibilisierung, Vertrauensarbeit und vieles mehr gehören zu seinen Aufgaben. Wie vielfältig die sind, wie man sich das konkret vorstellen kann und was LGBTI* über Hasskriminalität wissen sollten, erzählt Tim Jänke im Interview mit SCHWULISSIMO.

 

 

Was sind deine Aufgaben als LSBTIQ* Ansprechperson bei der Polizei?
Im Groben bin ich für zwei große Bereiche zuständig – Vertrauensarbeit in der Community und Sensibilisierung der Kolleg*innen. Hinzu kommen natürlich noch die Netzwerkarbeit, wie zum Beispiel das Mitwirken am Runden Tisch „Echte Vielfalt“ bei uns in Schleswig-Holstein oder bundesweite Kongresse mit den Ansprechpersonen der anderen Polizeien. Ich vertrete aber bei Bedarf auch die Interessen der eigenen LGBTI*Kolleg*innen und begleite LGBTI*Bewerber*innen auf Wunsch durch das Bewerbungs- und Auswahlverfahren. In meiner Aufgabenbeschreibung heißt es so schön „zuständig für alle Belange im Themenfeld LSBTIQ*“ und so kommt es vor, dass ich mich auch schon mal mit Bauvorschriften auseinandersetzen muss, wenn es z.B. um die Ausgestaltung der Toiletten geht. So vielfältig wie die Gesellschaft sind auch meine Aufgaben.

© Landespolizei Schleswig-Holstein
© Landespolizei Schleswig-Holstein

Welche Themen gibst du in Seminaren deinen Kolleg*innen weiter und wo herrscht der größte Informationsbedarf?
Bei uns bekommen alle Auszubildenden eine Beschulung durch die Ansprechstelle LSBTIQ*. Darüber hinaus bin ich mit dem Thema in jedem Führungskräftetraining und verschiedenen anderen Seminaren der Fortbildung vertreten.

Inhaltlich geht es zunächst um die Klärung einiger Begrifflichkeiten. Beginnend mit der Buchstabenreihe „LSBTIQ*“, über Pan bis hin zu Polyamorie. Weiterhin führe ich eine Simulation durch, die für die Teilnehmenden erlebbar macht, dass in unserer Gesellschaft eben noch nicht alle gleichbehandelt werden und dass es insbesondere gegenüber LGBTI* häufiger zu Diskriminierungen und Anfeindungen kommt. Dabei nutze ich einen Perspektivwechsel. Die Gruppe wird eingeteilt in LGBTI* und heteronorm – danach gibt es Aussagen, bei denen dann entschieden werden muss auf welchen Teil der Gruppe das zutrifft. Am Ende wird dann das ungleiche Verhältnis und die Diskriminierung in unserer Gesellschaft deutlich. Solches Wissen transportiert man nicht theoretisch über Bücher und Test, sondern über das Erleben.
Insbesondere, wenn wir hier auf die Bereiche „Blutspende“ oder auch das „gefahrlose Reisen“ in andere Länder zu sprechen kommen, gibt es immer wieder Aha-Momente.

Der größte Informationsbedarf besteht meiner Meinung nach hinsichtlich des Erkennens und der Aufnahme von LGBTI*-feindlichen Straftaten. Hierzu bekommen die Kolleg*innen anhand praktischer Beispiele hilfreiche Hinweise für ihre Berufspraxis. Das ist besonders wichtig, denn eine Beleidigung beispielsweise aufgrund von Homo- oder Transfeindlichkeit geht andere Wege, als eine „normale“ Beleidigung und gilt als „politisch motiviert“ oder auch besser bekannt als Hasskriminalität. Sobald das bei der Aufnahme der Tat entsprechend gekennzeichnet wird, kümmert sich kümmern sich die sogenannten „Staatsschutzdienststellen“ bei der Kripo darum. Weiterer Vorteil ist, dass im weiteren Verlauf bei Hasskriminalität ein besonderes öffentliches Interesse anzunehmen ist. In diesem Fall kann das Ganze von der Staatsanwaltschaft nicht einfach wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. „Du Arschloch“ wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt – „du schwule Sau“ nicht. Von der Staatanwaltschaft geht es dann weiter zum Richter bzw. zur Richterin, welche ein erhöhtes Strafmaß bei Hasskriminalität verhängen kann.

Die Polizei und die LGBTI*-Community haben in der Vergangenheit nicht immer rosige Zeiten miteinander durchlebt. Wie schafft man ganz konkret Vertrauen gegenüber der Polizei?
Das stimmt. Insbesondere durch den §175 StGB war die Polizei ja maßgeblich bis 1994 an der Verfolgung von homosexuellen Männern beteiligt. Da ist es nicht verwunderlich, dass es auch heute vielfach noch ein Misstrauen gegenüber der Polizei gibt.

Ich kann aber sagen, dass vieles besser geworden ist und wir bei der Polizei in der Regel kompetente Kolleg*innen haben, die sehr darauf bedacht sind, die Menschen gut zu behandeln. Die Studie „Echte Vielfalt“ zu unserem Aktionsplan in Schleswig-Holstein hat gezeigt, dass viele LGBTI* befürchten, von der Polizei nicht ernstgenommen zu werden. Die Mehrzahl der Betroffenen, die sich dann für eine Anzeige entschieden hat, gab im Nachhinein an, dass sie sich gut behandelt fühlte und ihr Anliegen ernstgenommen wurde.

Ich sehe es als meine Aufgabe, dies bekannt zu machen. Hierfür nutze ich sozusagen „alle Kanäle“ die mir zur Verfügung stehen. Ich setze hierbei auf Präsenz in den sozialen Medien über unsere eigenen Kanäle bei Facebook, Instagram, YouTube und Twitter. Ich freue mich aber auch darüber, wenn Printmedien, wie die SCHWULISSIMO, Interesse an meiner Arbeit zeigen.

Zudem versuche ich mit den Menschen aus der Community in Kontakt zu kommen. Eine gute Gelegenheit hierfür sind die CSDs, bei denen die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* regelmäßig vertreten ist. Unser einzigartiger Regenbogenstreifenwagen ist hierbei immer ein guter Gesprächsöffner und Publikumsmagnet. Ich versuche den Menschen klar zu machen, dass es ein niedrigschwelliges Angebot gibt. Man muss keine Meldewege oder ähnliches einhalten, sondern schreibt mir eine E-Mail und nicht irgendjemand antwortet darauf, sondern ich selbst. Niedrigschwellig bedeutet auch, dass zum Beispiel ein queerer Stammtisch aus Dithmarschen mich anruft und fragt, ob ich etwas über meine Arbeit erzählen kann. Dann komme ich vorbei, tue das und man lernt sich kennen und vernetzt sich.

Das größte Vertrauen wird vermutlich geschaffen, wenn die Menschen positive Erfahrungen mit der Polizei sammeln. Hierfür braucht es kompetente und sensible Kolleg*innen und daran arbeiten ich und viele andere motivierte Kolleg*innen in den Bereichen der Aus- und Fortbildung sowie die Praxisausbilder*innen auf den Dienststellen.

Erwartest du einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie mit der zukünftigen Regierung und was sollte in puncto Strafverfolgung bzw. Polizei drinstehen?
Die Regierungsbildung ist noch nicht abgeschlossen und die einzelnen Parteien haben sich im Vorwege zur Bundestagswahl unterschiedlich hierzu positioniert. Von daher bleibt nur zu hoffen, dass es auch auf Bundesebene einen Aktionsplan zur Akzeptanz von LGBTI* mit klaren Zielen und einer entsprechenden finanziellen Hinterlegung geben wird. Für die Polizei würde ich mir einen Ausbau und die Stärkung der Ansprechstellen wünschen. In vielen Bundesländern üben die Ansprechpersonen ihre Tätigkeit im Nebenamt aus und werden nur für einen geringen Stundenanteil dafür freigestellt. Die Komplexität und Vielfalt der Aufgaben erfordert meiner Meinung nach Ansprechpersonen im Hauptamt und das in jedem Bundesland, der Bundespolizei und in ausreichender Anzahl.

Weiterhin sollte drinstehen, dass entsprechende Stellen bei den Staatsanwaltschaften einzurichten sind – zum einen als Schnittstelle zu den Ansprechstellen der Polizei und zum anderen für die Begleitung der Betroffenen durch das weitere Strafverfahren.
Und wenn dann noch Platz auf dem Papier übrig ist, sollten Schulungen zum Themenfeld LGBTI* für Staatsanwält*innen und Richter*innen angedacht werden, um Straf- und Gerichtsverfahren so diskriminierungsfrei, wie möglich zu gestalten.

© Landespolizei Schleswig-Holstein

Was sollte von LGBTI* zur Anzeige gebracht werden und wie geht man dabei vor? Ab wann ist die Tat zu lange her um sie anzuzeigen?
Grundsätzlich sollte jede Straftat zur Anzeige gebracht werden – von der Beleidigung bis hin zur Körperverletzung oder Schlimmerem. Wurde die Tat aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität begangen, handelt es sich um sogenannte Hasskriminalität. Für diese Taten kann ein erhöhtes Strafmaß verhängt werden und es besteht in der Regel ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung.

Für die Anzeigenerstattung können sich Betroffene grundsätzlich an jede Polizeidienststelle wenden. Zudem stellen allen Bundesländer eine Onlinewache zur Verfügung. Diese sind über diesen Link zu finden.

Hier kann die Anzeige bequem von Zuhause erstattet werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit den Ansprechpersonen LGBTI*, die es mit wenigen Ausnahmen in jedem Bundesland gibt.
In Notfällen sollte immer der Polizeinotruf „110“ genutzt werden.
Grundsätzlich können Strafanzeigen auch noch nach Wochen oder Monaten erstattet werden. Einschränkungen können sich bei sogenannten Antragsdelikten ergeben. Hierzu beraten die Ansprechpersonen gerne.

In Corona-Zeiten findet immer mehr Hass im Internet statt. Kann man auch Beleidigungen in sozialen Medien anzeigen? Braucht man dafür einen Screenshot und wie sind die Erfolgschancen?
Auch Beleidigungen im Netz stellen Straftaten dar. Erfolgen diese aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität, handelt es sich auch hier um Hasskriminalität. Zur Beweissicherung sind Screenshots dringend erforderlich. Auf diesen muss neben dem Kommentar selbst auch das Datum und der Name der*des mutmaßlichen Täter*in sichtbar sein. Weiterhin sollten Kontext und die Person, gegen die sich der Kommentar richtet, erkennbar sein. Weitere hilfreiche Hinweise, wie ein solcher Screenshot zu erstellen ist, wird sehr anschaulich beschrieben auf: https://hateaid.org/rechtssichere-screenshots/

© Landespolizei Schleswig-Holstein
© Landespolizei Schleswig-Holstein

Selbst bei geringen Erfolgschancen – warum ist es so wichtig, jegliche Übergriffe gegen LGBTI* zur Anzeige zu bringen?
Angriffe auf LGBTI* richten sich häufig nicht nur gegen die betroffene Person selbst, sondern gegen ganze Teile der Gesellschaft. Eine Körperverletzung aus homophoben Motiven richtet sich somit gleichzeitig gegen alle Homosexuellen. Wird hier kein deutliches Zeichen gesetzt, ist davon auszugehen, dass der*die Täter*in aus Hass weitere Taten begehen wird.
Hinzu kommt, dass es auch für den eigenen Verarbeitungsprozess bedeutend sein kann, den Weg der Anzeige gegangen zu sein – im Sinne von: „Ich bin nicht hilflos, ich habe Handlungsoptionen.“

Nicht zu vergessen ist natürlich auch der Stellenwert von Sichtbarkeit. Die Straftaten zum Nachteil von LGBTI* werden im Verfassungsschutzbericht abgebildet. Hier ist jeder „Zähler“ wichtig, um den Handlungsbedarf für die Politik, die Strafverfolgungsbehörden und die Gesellschaft sichtbar zu machen.
Erfolgt eine Strafanzeige zeitnah, sodass insbesondere im virtuellen Raum die Beweise ausreichend gesichert werden können, so sind die Erfolgsaussichten gar nicht so gering. Zumal die Taten aufgrund des anzunehmenden öffentlichen Interesses nicht so einfach eingestellt werden oder die Betroffenen auf den Privatklageweg verwiesen werden.

 

KONTAKT ZU UNSEREN ANSPRECHPERSONEN
Landespolizei Schleswig-Holstein
Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ*
Mühlenweg 166
24116 Kiel

Mail: LSBTIQ@polizei.landsh.de
Tel.: +49 431.160-60020
www.schleswig-holstein.de/LSBTIQ

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