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Studentin klagt gegen den Inhalt eines Lehrbuchs
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Homosexualität als Störung Studentin klagt gegen den Inhalt eines Lehrbuchs

tr - 12.03.2021 - 14:00 Uhr

In einem Lehrbuch in China: Homosexualität = psychosexuelle Störung

Was in Deutschland längst nicht mehr als psychische Krankheit gilt, ist in China anders – die Homosexualität. Sie darf im dortigen Land an einer Universität weiterhin als psychosexuelle Störung bezeichnet werden. Gleiches gilt für Cross-Dressing und Fetische, so steht es in einem Lehrbuch. Die lesbische Studentin Ou Jiayong fühlt sich dadurch angegriffen und verklagt Herausgeber, sowie Verkäufer des Buches. Ihr Ziel war die Änderung entsprechender Textpassagen.

Das Urteil der Gerichte

Bereits im Jahr 2017 wurde die Klage eingereicht. Doch erst im September 2020 fiel eine Entscheidung gegen die Anklage der Studentin. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass die Textstelle kein inhaltlicher Fehler sei. Die Studierende ging weiter und erhielt das gleiche Ergebnis in der Provinz Jiangsu. Es ginge hier um eine Meinungsverschiedenheit, nicht um einen sachliche Mängel, so das Gericht.

China im Widerspruch

Die Klagende äußerte, dass sie die Definition des Richters eines sachlichen Fehlers als haltlos empfinde. Sie sagte weiter, dass ihre Argumente bewiesen hätten, dass Homosexualität nicht in eine psychische Störung eingeordnet werden könne. Sie ging davon aus, man habe mit dem Urteil eine Kontroverse vermeiden wollen, berichtete gay.ch

Das Lehrbuch ist noch immer in China im Umlauf. Dabei hat das Land die Homosexualität bereits im Jahr 2001 als nicht psychosexuelle Störung eingestuft.

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