Direkt zum Inhalt
Misgender-Verbot

Misgender-Verbot Das Unternehmen des Ex-BILD-Chefredakteurs Reichelt darf die Trans-Journalistin Kluge nicht misgendern!

ms - 07.07.2023 - 11:32 Uhr
Loading audio player...

Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat mit heutigem Urteil bestätigt, dass der Rome Medien Verlag von Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt die Trans-Journalistin Janka Kluge nicht misgendern darf. Kluge sowie ihr Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge hatten bereits Mitte Juni die grundsätzliche Entscheidung publik gemacht, nun erfolgte heute das offizielle Urteil.  

Stärkung von Trans-Rechten

Rechtsanwalt Prigge betonte dabei, dass mit dem heutigen Beschluss seitens der Richter die Rechte von Trans-Menschen in Deutschland gestärkt worden wären. „Misgendern ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Die bewusst herabsetzende Ansprache mit dem falschen Geschlecht kann gerichtlich untersagt werden. Das Verfahren hat eine große Bedeutung, weil es zeigt, dass sich Betroffene wehren können.“

Dabei betonte Kluges Anwalt auch, dass verbale Angriffe dieser Art auf Trans-Menschen bis heute Alltag seien: „Bewusstes Misgendern ist noch immer alltäglich und es hat große Auswirkungen auf die Betroffenen. Der Kern ihrer Persönlichkeit wird mitunter permanent infrage gestellt. Im Verfahren haben wir wissenschaftliche Studien angeführt, die bestätigen, dass derartige Mikroaggressionen die grundrechtlich geschützte freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigen.“

Unterlassung für weiteren Blogger

Das Landgericht bestätigte mit einem zweiten Urteil auch eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber eines Blogs. Dieser muss somit weiter unterlassen, in einem Artikel über die Journalistin die Überschrift „Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein“ zu verwenden. Rechtsanwalt Prigge hierzu: „Die Bezeichnung als ´Transe´ ist klar herabwürdigend. Sie steht, wie das Landgericht betont hat, auf einer Stufe mit anderen Schimpfwörtern wie zum Beispiel ´Schwuchtel´. Derartige Angriffe haben in einer demokratischen Auseinandersetzung nichts zu suchen. Gegen Hass im Netz gehen wir konsequent vor.“

Berufungsverfahren sehr wahrscheinlich

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Der Rome Medien Verlag wird gegen das Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit Berufung einlegen, sodass der Fall erneut dann vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt behandelt werden wird. Kommt das geplante Selbstbestimmungsgesetz 2024, soll bewusstes und verletzendes Misgendern sowie Deadnaming von Trans-Menschen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.   

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Strafe, weil er CSD zuließ?

Anklage gegen Gergely Karácsony

Der Bürgermeister von Budapest sieht sich mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, weil er die Pride-Parade im Juni 2025 ermöglicht hat.
Vorurteile im Kampf gegen HIV

Religiöser Hass in Uganda

Christliche Kirchen verhindern aus Homophobie in Uganda die Unterstützung von Menschen mit HIV, wie die jüngste UNAIDS-Studie belegt.
Rollback in Arlington

Ende bei Antidiskriminierungsschutz

Die erste Stadt in den USA, Arlington, hat jetzt die LGBTIQ+-Antidiskriminierungsgesetze aufgehoben. Eine Entwicklung mit landesweiter Signalwirkung.
Homosexuelle als Bedrohung

Neue Stigmata in Malaysia

Der größte islamische Jugendverein in Malaysia erklärte homosexuelle Menschen zur Bedrohung und fordert weitere Restriktionen gegen die Community.
Asyl für queere Flüchtlinge

Neues Zentrum in Amsterdam

In Amsterdam soll ein neues Asylzentrum nur für queere Flüchtlinge und alleinstehende Frauen entstehen.
Kontenlöschungen bei Meta

Queere Gruppen und Frauen betroffen

Meta steht massiv in der Kritik, zahlreiche Konten mit queeren Inhalten sowie zu Frauenrechten und Abtreibung gelöscht oder stark zensiert zu haben.
Neue Diskriminierung

Keine HIV-positiven US-Soldaten

Das US-Verteidigungsministerium will HIV-positive Soldaten entlassen. Ob das gelingt, ist derzeit Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung.
Klage gegen Erzbistum Köln

Vorwurf von sexuellem Missbrauch

Ein 70-jähriger Mann hat jetzt das Erzbistum Köln wegen mehrfachem sexuellen Missbrauch in seiner Jugend auf eine Million Euro Schmerzensgeld verklagt
Hassdelikt: Polizei ermittelt

Ein gezielter Tritt gegenLGBTIQ+

Ein Postbote in Belfast wurde entlassen, weil er einen Gartenwichtel in Regenbogenfarben samt Pride-Flagge mutwillig umstieß.