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Misgender-Verbot
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Misgender-Verbot Das Unternehmen des Ex-BILD-Chefredakteurs Reichelt darf die Trans-Journalistin Kluge nicht misgendern!

ms - 07.07.2023 - 11:32 Uhr
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Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat mit heutigem Urteil bestätigt, dass der Rome Medien Verlag von Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt die Trans-Journalistin Janka Kluge nicht misgendern darf. Kluge sowie ihr Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge hatten bereits Mitte Juni die grundsätzliche Entscheidung publik gemacht, nun erfolgte heute das offizielle Urteil.  

Stärkung von Trans-Rechten

Rechtsanwalt Prigge betonte dabei, dass mit dem heutigen Beschluss seitens der Richter die Rechte von Trans-Menschen in Deutschland gestärkt worden wären. „Misgendern ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Die bewusst herabsetzende Ansprache mit dem falschen Geschlecht kann gerichtlich untersagt werden. Das Verfahren hat eine große Bedeutung, weil es zeigt, dass sich Betroffene wehren können.“

Dabei betonte Kluges Anwalt auch, dass verbale Angriffe dieser Art auf Trans-Menschen bis heute Alltag seien: „Bewusstes Misgendern ist noch immer alltäglich und es hat große Auswirkungen auf die Betroffenen. Der Kern ihrer Persönlichkeit wird mitunter permanent infrage gestellt. Im Verfahren haben wir wissenschaftliche Studien angeführt, die bestätigen, dass derartige Mikroaggressionen die grundrechtlich geschützte freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigen.“

Unterlassung für weiteren Blogger

Das Landgericht bestätigte mit einem zweiten Urteil auch eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber eines Blogs. Dieser muss somit weiter unterlassen, in einem Artikel über die Journalistin die Überschrift „Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein“ zu verwenden. Rechtsanwalt Prigge hierzu: „Die Bezeichnung als ´Transe´ ist klar herabwürdigend. Sie steht, wie das Landgericht betont hat, auf einer Stufe mit anderen Schimpfwörtern wie zum Beispiel ´Schwuchtel´. Derartige Angriffe haben in einer demokratischen Auseinandersetzung nichts zu suchen. Gegen Hass im Netz gehen wir konsequent vor.“

Berufungsverfahren sehr wahrscheinlich

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Der Rome Medien Verlag wird gegen das Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit Berufung einlegen, sodass der Fall erneut dann vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt behandelt werden wird. Kommt das geplante Selbstbestimmungsgesetz 2024, soll bewusstes und verletzendes Misgendern sowie Deadnaming von Trans-Menschen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.   

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