Todesgesetz in Uganda Kommt es zu einem Abschiebestopp von ugandischen Flüchtlingen?
Eines der menschenfeindlichen Gesetze weltweit wird kommen – das bekräftigte Ende dieser Woche erst der Präsident von Uganda, Yoweri Museveni. Er versicherte, dass er trotz des massiven internationalen Protestes das Gesetzesvorhaben unterzeichnen wolle, das zuvor beinahe einstimmig im Parlament verabschiedet worden war. Homosexuelle werden damit de facto zu Vogelfreien, Homosexualität selbst wird mit lebenslanger Haft oder der Todesstrafe geahndet. Menschen, die Homosexuellen helfen oder auch nur Wohnungen vermieten, erwartet künftig ebenso lange Haftstrafen. Eltern sind verpflichtet, ihre homosexuellen Kinder der Regierung zu melden.
Mehr als Unmutsbekundung erwartet
Die queer-politische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler, fragte jetzt beim Auswärtigen Amt nach, ob oder wie Deutschland darauf reagieren wolle. Staatssekretär Andreas Michaelis erklärte, dass die Bundesregierung die jüngsten Entwicklungen mit großer Sorge verfolge und das geplante Gesetz verurteile. Vogler dazu: „Falls es zur Unterzeichnung des Antihomosexuellengesetzes durch den ugandischen Staatspräsidenten Yoweri Museveni kommt, so wäre es ein unglaublicher Verstoß gegen die universellen Menschenrechte. Ich erwarte von der Bundesregierung mehr als nur eine Unmutsbekundung gegenüber der Delegation des ugandischen Parlaments. Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, all ihre diplomatischen Kanäle zu nutzen, um zu verhindern, dass das Gesetz in Kraft tritt.“
Abschiebungen nach Uganda?
Des Weiteren stellte Vogler die Frage, ob im Falle des Inkrafttretens des Gesetzes weiterhin homosexuelle Flüchtlinge nach Uganda abgeschoben werden sollen. Das Auswärtige Amt erklärte dazu kurz: „Die Entscheidung über die Aussetzung von Abschiebungen treffen die Länder. Für Aussetzungen von über sechs Monaten erfordert dies das Einvernehmen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.“ Vogler konterte: „Das Bundesinnenministerium sollte gegenüber den Ländern auf einen sofortigen Abschiebestopp hinwirken und das Bundesamt für Migration seine Ausführungsbestimmungen in Bezug auf Uganda ändern.“