Corona und Finanzen Welche Gelder, Zuschüsse, Erleichterungen bekomme ich?
Egal ob selbstständig oder in Kurzarbeit, Single oder Familie – Corona hat auch finanziell tiefe Wunden geschlagen. Doch es gibt Pflaster und im Folgenden wollen wir zeigen, wo man diese bekommt. Also: welche Ansprüche habe ich als Privatperson oder Unternehmen? Welche Gelder, Zuschüsse, Erleichterungen bekomme ich?
Finanzielle Hilfen für Privatpersonen:
Alleinerziehende:
Für 2020 und 2021 verdoppelt sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4 008 Euro im Jahr (vorher 1 908 Euro) Für jedes weitere Kind kommen wie bisher 240 Euro obendrauf. Dadurch haben alleinerziehende Arbeitnehmer mit Steuerklasse II gleich mehr Netto, weil der Arbeitgeber den höheren Freibetrag bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen muss.
Studierende:
Viele StudentInnen verloren in der Corona-Zeit ihre Nebenjobs und brauchen nun finanzielle Hilfe: Diese können noch immer bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro pro Monat beantragen. Das geht auch für Studierende, die keinen Anspruch auf Bafög haben und keine anderen Einkünfte wie ein Stipendium oder eine Erasmus-Förderung erhalten.
Kinderbonus:
Im Mai 2021 wurde ein Kinderbonus in Höhe von 150 Euro an alle Eltern ausgezahlt, die in dem Monat Kindergeld erhielten. Bekam oder bekommt jemand zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr Kindergeld, wurde oder wird der Bonus später überwiesen. Im Jahr 2020 gab es für jedes Kind 300 Euro: 200 Euro im September, 100 Euro im Oktober. Das bekamen alle Eltern, die 2020 mindestens einen Monat Kindergeld erhielten. Das Geld zahlte die Familienkasse zusammen mit dem Kindergeld aus.
Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung:
Eltern, die wegen der Corona-Krise Einkommen verlieren, weil sie zu Hause Kinder betreuen müssen, können bis zu 67 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten – maximal aber 2 016 Euro pro Monat. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige, wenn sie wegen Kinderbetreuung Verdienstausfälle haben.
Was passiert, wenn man sich arbeitslos melden oder Hartz 4 beantragen muss?
Erleichtert bleibt der Zugang zu Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2). Bei Hartz-4-Anträgen wird die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Selbstgenutzte Immobilien oder Altersvorsorgeprodukte bleiben unangetastet. Was Mieter entlastet: Das Jobcenter übernimmt Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe. Weitere Hilfe erhält man unter der Service-Rufnummer 0 800/4 55 55 00.
Finanzielle Hilfen für Selbstständige:
Überbrückungshilfe 3 Plus:
Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer sollen mit dieser ihre Fixkosten (Bsp. Miete, Leasingraten etc.) begleichen können: Antragsberechtigt sind Hilfesuchende mit coronabedingtem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Der Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat in 2019. Antragsschluss ist der 31. März 2022.
Neustarthilfe Plus:
Diese Finanzhilfe ist speziell für Solo-Selbstständige gedacht, da hier kaum Fixkosten anfallen und die bisherigen Hilfsprogramme kaum helfen konnten. Neustarthilfe Plus gilt für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 und den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021. Pro Förderzeitraum umfasst die Neustarthilfe Plus einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4 500 Euro für Soloselbständige. Antragsschluss ist der 31. März 2022.
Schauspieler und unständig Beschäftigte:
Unter letztere fallen Beschäftigte, die immer nur ein paar Tage angestellt werden (beispielsweise SynchronsprecherInnen oder CutterInnen) oder aber auch Schauspieler mit wechselnden Engagements: Diese Gruppen können ebenfalls die Neustarthilfe Plus beantragen und diese wird nicht auf die Grundsicherung und Kinderzuschlag angerechnet.
Anwalts- und Gerichtskosten:
Sollten solche zum Beispiel wegen insolvenzabwendenden Restrukturierungen anfallen, werden diese ersetzt. Bei den Maßnahmen sind es bis zu 20.000 Euro bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Kosten für die Künstlersozialkasse:
Wenn man die Beiträge nicht mehr zahlen kann, bietet die KSK an, das geschätzte Jahreseinkommen anzupassen. Muss die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise gesenkt werden, wird die Versicherungspflicht 2021 auch dann fortgesetzt, wenn Versicherte das Mindesteinkommen von 3 900 Euro pro Jahr nach aktueller Einschätzung nicht erreichen. Dadurch verlieren Künstler, Musiker oder Journalisten ihren Versicherungsschutz nicht.
Wichtige Anmerkung zum Schluss:
So wie der Pandemie-Verlauf sich ständig ändert und Schutzmaßnahmen oder Reiseregelungen permanent justiert werden müssen, so werden auch die Corona-Hilfen der Bundesregierung sowie diverse Fristen dafür kontinuierlich angepasst. Deshalb empfiehlt es sich immer wieder einen Blick auf die Homepage des Bundesfinanzministeriums (Link: https://bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html) zu werfen.