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Ab in den Urlaub // © izusek
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HIV & Reisen Was man beachten sollte...

id - 30.11.2019 - 14:30 Uhr

Urlaub machen, in ferne Länder reisen, einfach mal entspannen. Dieses ist sicher der Traum vieler Menschen, auch derer mit HIV & AIDS. Doch hierbei gibt es oft einige Beschränkungen, die das geplante Urlaubsvergnügen trüben könnten. SCHWULISSIMO hat einmal ein paar Fakten zusammengetragen.

Zunächst einmal ist anzumerken, dass HIV/AIDS ja noch immer vor allem schwule Männer bzw. Männer, die Sex mit Männern haben betrifft. So sollte man als solcher vorab auch schon einmal einen ersten Blick auf die Gesetze & Regelungen des geplanten Reiselandes werfen. Hier können nämlich durchaus einige „Fallen“ lauern, in die man tappen könnte.

Beispiel Ägypten, welches bei schwulen Männern durchaus als beliebtes Reiseziel gilt. Doch wie viele Länder im arabischen Raum sind hier die Gesetze in Sachen Homosexualität ziemlich hart. So wurden beispielsweise im Dezember 2014 in Kairo bei einer Razzia in einem Badehaus 26 schwule Männer verhaftet. Selbst das Schwenken einer Regenbogenfahne kann zu Problemen führen, wie Besucher eines Konzertes der Indie-Band Mashrou‘ Leila, deren Sänger offen schwul ist, erleben mussten.

Mit einer HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung ist es nicht viel einfacher. Ägypten kann beispielsweise nach seinen Gesetzen HIV-positive Menschen ausweisen oder aber mit der Ausreise drohen. Allerdings werden hier mittlerweile oft Unterschiede zwischen einem längerfristigen Aufenthalt im Land und einem kurzen Aufenthalt – wie bei einem Urlaub – gemacht.  Einreiseverbote treffen in der Regel eher Personen, die für einen längeren Zeitraum in einem Land bleiben möchten. Von der Dauer des Aufenthaltes hängt ab, ob ein HIV-Test für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden muss oder nicht. Ein HIV-positives Testergebnis führt in aller Regel zur Verweigerung der Einreise bzw. zur Abschiebung, wenn man sich schon im Lande aufhält.

Derzeit gibt es allerdings noch 11 Länder, deren Gesetzeslage eine Verweigerung der Einreise von Menschen mit HIV kategorisch vorsieht. Die Offenlegung des HIV-Status im Visumsantrag oder im Einreiseformular zieht die Verweigerung der Einreise bzw. die sofortige Ausweisung nach sich.  Zu diesen Ländern gehören u.a. Jordanien, die Russische Föderation und die Vereinigten Arabischen Emirate – zu denen auch das durchaus beliebte Reiseziel Dubai gehört.

In einigen Reiseländern wie Ägypten oder auch Taiwan gelten diese Beschränkungen sogar für kurzzeitige Aufenthalte, die nicht länger als drei Monate gehen sollen. 

Reisepass & Visa // © belterz

Antragsformulare für Einreisevisa enthalten häufig Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand, wie beispielsweise die Frage nach einer „übertragbaren Krankheit“. Wer hier wahrheitsgemäß antwortet muss ggf. damit rechnen, dass ihm die Einreise verweigert wird. Wenn man als HIV-positiver Mensch die Frage nun nicht wahrheitsgemäß beantwortet, folgt unweigerlich das nächste Problem: Medikamente müssten versteckt transportiert werden und man würde ständig mit der Angst leben, erwischt zu werden.  Bei den Grenzkontrollen ist es oft Aufgabe der Beamten, einen Blick auf das Gepäck zu werfen und/oder die ausgefüllten Formulare zu überprüfen.

Auch die USA machten längere Zeit mit einem restriktiven Einreiseverbot für Menschen mit HIV und/oder AIDS von sich reden. Dieses Einreiseverbot wurde allerdings Anfang des Jahres 2010 wieder aufgehoben. Die Zollbestimmungen verlangen dennoch von Personen, die verschreibungspflichtige Medikamente (wie z.B. HIV-Medikamente) einführen, dass sie ein englischsprachiges Begleitschreiben eines Arztes mitführen müssen, aus dem hervorgehen sollte, dass die Medikamente für die persönliche Behandlung gebraucht werden. Allerdings gilt dieses nicht nur für HIV-Medikamente.  

In allen Fällen ist es daher geboten, sich vor seiner geplanten Reise intensiv mit den gegebenenfalls bestehenden Gesetzen und Regelungen des Landes auseinanderzusetzen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. So kann es durchaus schon zu Problemen kommen, wenn man sich auf sex einlässt. Hier kann es in einigen Ländern sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da in diesen Ländern schon die mögliche Übertragung von HIV unter Strafe steht. Dieses sogar, wenn man den Sexpartner über seine Infektion informiert hat und dennoch Sex ohne Kondom hat. In den Zeiten von PrEP ist dieses nicht mehr ganz so unvorstellbar.

Infos

Eine ausführliche Übersicht über die jeweilige Situation einzelner Länder bietet die Homepage von GNP+ unter: www.gnpplus.net/criminalisation/

Weitere Infos gibt es u.a. unter:

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