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Was ändert sich nach der Hochzeit?
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Ja, ich will! Was ändert sich nach der Hochzeit?

kk - 16.02.2022 - 10:00 Uhr

Ja, ich will – Liebe, Vertrauen und Gemeinsamkeit! Ja, ich will aber auch nach dem rauschenden Fest all die alltäglichen pragmatischen Konsequenzen einer Hochzeit? Wenn erst einmal die Flitterwochen vorbei sind, merken frisch Vermählte, was nun alles auf sie in Sachen Rente, Versicherungen oder Vermögen auf sie zukommt. In Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes ist festgelegt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Deshalb kommt hier nun eine Rundumschau zu den Fragen: Welche Rechte und Pflichten kommen mit dem Ehepartner einher?

 

Thema Steuern:
Bei der Einkommenssteuer kann man sich im Rahmen des so genannten Ehegattensplittings zusammen veranlagen lassen: Auch wenn der Namen für gleichgeschlechtliche Paare noch etwas rückständig anmutet, so kann bei diesem dennoch Geld gespart werden und das funktioniert so: Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden zusammen gerechnet und dann halbiert, also „gesplittet“. Von diesem neuen halben Beitrag wird die Einkommenssteuer neu berechnet und verdoppelt. Durch diese Methode können Grundfreibeträge voll ausgenutzt werden und man zahlt meistens nicht so hohe Steuersätze. Profitabel ist dies vor allem für Paare, bei denen einer mehr Gehalt bezieht als der andere, bei etwa gleich hohem Gehalt lohnt sich das Modell nicht unbedingt.

© AndreyPopov
© AndreyPopov

Thema Absicherung:
Eine unschöne Thematik – gerade für Jungverheiratete – sind Krankheit und Tod: Doch beides gehört leider zum Leben und auch zur Partnerschaft, durch eine Eheschließung ist man aber zumindest in Sachen notwendige Absicherungen „versorgt“. Im Falle eines plötzlichen Unfalls gehört man automatisch zu den Angehörigen, bekommt also volle Auskunft über den gesundheitlichen Zustand. Allerdings heißt dies nicht auch automatisch, dass man alle Entscheidungen für den erkrankten Partner treffen kann – auch als Eheleute sollte man sich vorab gegenseitig Vorsorgevollmachten und eine Patientenverfügung erteilen.

Thema Erbe:
In der gesetzlichen Erbfolge ist geregelt, dass nach dem Tod des jeweils anderen der Ehepartner gesetzlich erbberechtigt ist und er erhält die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte bekommen die Kinder, falls vorhanden. Man kann diese gesetzliche Erbfolge allerdings auch in einem Testament ändern und beispielsweise dem Partner mehr zusprechen. Zudem gibt es hier noch das Thema der Witwen- bzw. Witwerrente, denn falls in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde bekommt der verbliebene Partner diese ausgezahlt. Unverheiratete Paare haben diesen Anspruch nicht.

© BirgitKorber
© BirgitKorber

Thema Jobverlust:
Verliert ein Partner seinen Job oder kann beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Selbstständige*r arbeiten, dann muss der Ehepartner finanziell unterstützen – denn Eheleute sind sich zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet, wie es so schön heißt: Das kann beim Lebensmitteleinkauf geschehen oder aber auch beim alleinigen Aufkommen für die Miete oder eines Hauskredits.

Thema Versicherung:
Ist ein Ehepartner gesetzlich krankenversichert, dann kann der andere meistens kostenlos mitversichert sein: Möglich ist dies, wenn dieser ein kleineres Gehalt bezieht – die Einkommensgrenze hängt dabei von der Beschäftigungsart ab. Das spart zum Beispiel viel Geld bei Minijobs und deren Grenze von 455 Euro, denn hier muss dann nur ein Versicherungsbeitrag bezahlt werden. Für Eheleute ist zudem durchaus sinnvoll eine Risikolebensversicherung abzuschließen, denn bei Paaren liegt der Freibetrag der Erbschaftssteuer bei 500.000 Euro, so dass man auch bei hohen Versicherungssummen steuerfrei bleibt.

Thema Namensänderung:
An diese Änderung denken wohl die meisten zuerst, wenn sie heiraten: Diese ist nicht verpflichtend, jeder kann seinen eigenen Namen behalten. Meistens nimmt jedoch einer den Nachnamen des anderen an, was viele für romantisch halten, aber doch einiges an Zeit- und Kostenaufwand mit sich zieht. Denn nun muss man so einiges mitändern wie beispielsweise Personalausweis, Bankkonto, Krankenkasse, Stromanbieter, E-Mail-Adresse, Versicherungen etc.

© DavidsAdventures
© DavidsAdventures

Thema Rente:
Und da man ja beim Heiraten davon ausgeht, ein Leben lang zusammen zu bleiben, klopft irgendwann auch das Thema Rente an: Die gesetzlichen Rentenansprüche beider Ehepartner werden im Zuge des sogenannten Versorgungsausgleichs zusammengerechnet, halbiert und bei Renteneintritt gleichmäßig aufgeteilt. Falls Sie mit einer Riester-Rente zusätzlich vorsorgen möchten, sind automatisch beide Partner förderberechtigt, sobald einer von beiden die Riester-Rente in Anspruch nehmen kann.

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