Bahn frei für Schweizer "Ehe für alle" Ab Juli können auch die homosexuellen Schweizer „Ja!“ sagen
Der Schweizer Bundesrat hat diese Woche nun die letzten Schritte unternommen, damit pünktlich zum 1. Juli die gleichgeschlechtliche Ehe in der Schweiz in Kraft treten kann. Dazu mussten noch drei Verordnungen angepasst und neu verabschiedet werden. Konkret geht es dabei um Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sowie zwei weiterer Anpassungen in der Zivilstandsverordnung und dem Zivilstandswesen. Mit diesen gesetzlichen Änderungen ist es den Standesämtern nun möglich, auch rechtlich abgesichert gleichgeschlechtliche Eheschließungen zu vollziehen. Nun heißt es also bald: Bahn frei für die Ehe für alle!
Die Schweiz hatte sich dabei mit der gleichgeschlechtlichen Ehe durchaus schwergetan – nachdem das Parlament und der Bundesrat bereits eine Gesetzesänderung unterstützt hatten, liefen konservative Hardliner Sturm und erzwangen einen Volksentscheid. Ziel war es, die Ehe exklusiv nur zwischen Mann und Frau rechtlich festzuschreiben – dazu veröffentlichten Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe auch Fotos von weinenden Kindern aus Regenbogenfamilien. Die Schmutzkampagne blieb glücklicherweise erfolglos, rund 64 Prozent der Schweizer stimmten trotzdem für die „Ehe für alle“.
Mit im Paket ist künftig auch geregelt, dass homosexuelle Paare gemeinsam Kinder adoptieren können und sich ein lesbisches Paar auch künstlich befruchten lassen darf. Die Ehefrau der Mutter des Kindes wird in diesem Fall zudem automatisch auch rechtlich zur zweiten Mutter – eine Entwicklung, die die Ampel-Koalition in Deutschland mit der Änderung des Adoptionsrechts auch zeitnah in den nächsten zwei Jahren umsetzen will.
Die bisherige Eingetragene Partnerschaft in der Schweiz wird dagegen komplett gestrichen. Homosexuelle Paare, die dies bereits in Anspruch genommen haben, dürfen aber weiterhin unter dem Passus zusammenleben oder die Partnerschaft auch gerne in eine Ehe umwandeln lassen.