Symbolische Wiedergutmachung Kabinett beschließt Entschädigung für homosexuelle Soldaten
Noch bis zum Jahr 2000 wurden Homosexuelle in der Bundeswehr diskriminiert. Im September entschuldigte sich Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) offiziell bei den Betroffenen (SCHWULISSIMO berichtete). Bereits im Juli beschloss die Bundesregierung, die damals von den Truppendienstgerichten verurteilten Soldaten zu rehabilitieren (SCHWULISSIMO berichtete). Jetzt ist endlich eine Entscheidung amtlich: Ein neues Gesetz soll die damaligen Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufheben. Außerdem sollen die Geschädigten mit einem symbolischen Betrag von 3.000 Euro erhalten – ein „Zeichen der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen“.
Für die Entschädigung sollen sich nicht nur verurteilte Soldaten bewerben können, sondern auch diejenigen, die entlassen, degradiert, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit Verantwortung betraut wurden. Das Gesetz gilt für Soldaten der Bundeswehr genauso wie für Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR. Das Verteidigungsministerium rechnet laut der Lahrer Zeitung mit etwa 1.000 Anträgen auf Entschädigung. Offiziell muss der Gesetzesentwurf noch vom Bundestag verabschiedet werden – die Zustimmung im Parlament gilt aber als sicher.