Unzureichender Schutz Strafzahlung für Georgien wegen LGBTI*-Demo vom Mai 2013
Mehr als acht Jahre ist es her, dass georgische LGBTI*-Aktivist:innen eine Demo zum Internationalen Tag gegen Homo- und Trans-Phobie angemeldet und sich am Tag selbst 35.000 bis 40.000 Gegendemonstrierenden gegenüber gesehen haben. Jetzt verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Land zu einer Strafzahlung von 193.500 Euro.
Intensive Angst im Angesicht der Übermacht
Am 17. Mai 2013 trafen die LGBTI*-Demonstrierenden auf eine gewaltige Übermacht von gewaltbereiten Gegendemonstrierenden. Diese beleidigten die Marschierenden, schlugen mit Stöcken auf sie ein, warfen Steine nach ihnen und hetzten sie dann quer durch Tiflis. Mindestens eine Person wurde dabei verwundet, ein Kameramann verstarb nach dem Angriff. 35 Personen und zwei Organisationen klagten daraufhin gegen Georgien: Man habe das Diskriminierungsverbot, das Verbot der unmenschlichen Behandlung und das Recht auf Versammlungsfreiheit missachtet und den Vorfall ungenügend aufgearbeitet.
Europäisches Urteil verlangt Schadensersatz
Der EGMR verurteilte das Land nun zu einer Schadensersatz-Zahlung: Man hätte den Schutz der Demonstrierenden besser vorbereiten müssen, so die Erklärung laut der Bild. Gerade weil die Menschen in Georgien vielfach Teil LGBTI*-feindlich eingestellt sind, hätte man mit einer solchen Situation rechnen müssen. Die Polizei habe den LGBTI*-Demonstrierenden zwar geholfen zu entkommen, indem sie den Sicherheitskordon geöffnet habe, hätte aber sonst nichts unternommen. Tatsächlich hätten wohl einige Beamte selbst Vorurteile gezeigt.