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Urlaub // © YakobchukOlena
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Urlaub Was tun, wenn der Anschlussflug verpasst wird?

Redaktion - 10.02.2022 - 12:19 Uhr

Endlich Urlaub! Eine Reise ist immer ein Abenteuer für sich. Umso besser, wenn die letzte Etappe klappt, dann kann man sich auf das Wesentliche konzentrieren. Das Letzte, was man allerdings tun möchte, wenn man im Urlaub ist, ist ein Telefonat mit einem Anwalt. Nicht selten werden Reisende nach verpassten Anschlussflügen und Flugverspätungen jedoch mit ihren Fragen alleine gelassen. Auch wenn es mittlerweile eine Verpflichtung für die Fluggesellschaften gibt, Ihre Kunden zu informieren, sind Entschädigungsansprüche und rechtliche Fragen nach wie vor ein Ärgernis, das man besser vermeidet. Hier das Wichtigste in aller Kürze.

EU-Verordnung für Flug-Entschädigungen

Wenn ein Fluggast seinen Hinflug ohne eigenes Verschulden verpasst und eine begründete Aussicht besteht, dass er sein Endziel mit ausreichender Zeit für den Anschlussflug erreicht, ist eine Fluggesellschaft nach der europäischen Verordnung EG 261/2004 gesetzlich verpflichtet, diesem Fluggast Hilfe zu leisten. Der Anspruch des Fluggastes hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Der Abflug- oder Zielort müssen in Europa liegen, die Verspätung muss mehr als drei Stunden betragen und es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände wie beispielsweise schlechtes Wetter vorliegen. Doch wie steht es, wenn man seinen Anschlussflug verpasst?

Wenn Sie Ihren Anschluss aufgrund von Verspätungen oder Annullierungen verpassen

Dies bedeutet nicht nur für Sie selbst, sondern auch für andere Reisende auf ihren Weiterflügen eine Störung. Wenn diese Verspätungen oder Annullierungen auf etwas zurückzuführen sind, worauf die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat (z. B. schlechtes Wetter), muss sie wahrscheinlich, um eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu fordern, nachweisen, dass sie alle angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um solche Verspätungen und Annullierungen zu minimieren. Zu den zumutbaren Maßnahmen gehören die Durchführung von Alternativflügen, die Umleitung von Fluggästen mit anderen Verkehrsmitteln oder die vorübergehende Streichung von Flügen. 

Die Beweislast liegt bei denjenigen, die eine Entschädigung von den Fluggesellschaften erhalten möchten. Der Nachweis, warum Sie Ihren Anschluss verpasst haben, kann jedoch ohne entsprechende Unterlagen der Fluggesellschaften schwierig sein.

Wenn Ihr Flug aufgrund von Sicherheitsbedenken verspätet ist

Wenn Ihr Flug aufgrund von Sicherheitsproblemen und -verfahren verspätet ist oder annulliert wurde, können Sie sich unter Umständen auf die EU-Verordnung 261/2004 berufen. Wichtig ist aber auch hier, dass es sich um einen Umstand handelt, der von der Fluggesellschaft beherrschbar war oder nicht. Wird der Sicherheitsmängel beispielsweise durch einen Mitarbeiter oder technische Gründe verursacht, spricht das für die Verantwortung der Airline. Anders sieht es hingegen aus, wenn eine Bombendrohung oder andere Umstände am Flughafen die Sicherheitsbedenken auslösen.

Wenn es technische Probleme mit dem Flugzeug gibt

Bei technischen Schwierigkeiten muss die Fluggesellschaft fast immer zahlen. Defekte am Flugzeug oder Anbauten liegen regelmäßig in der Verantwortung des Anbieters. Mängel auszuschließen, muss dieser durch Wartungen und gegebenenfalls Reparaturen sicherstellen. Treten trotzdem Defekte auf, kann dies nicht zum Nachteil der Passagiere ausgelegt werden.

Warum Sie rechtliche Hilfe benötigen

Wenn Sie auf Ihrer Reise einen Flug verpassen, kann das leider zu Reisechaos führen - und möglicherweise zu finanziellen Verlusten. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, sollten Sie unbedingt so schnell wie möglich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, da Ihnen sonst eine Entschädigung entgehen könnte. Möglicherweise können Sie sogar zusätzliche Kosten geltend machen, die dadurch entstehen, dass Sie Ihren Flug aufgrund von Flugannullierungen umplanen müssen.

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