Bundestag wählt künftig die Leitung Mehr Personal und Geld für die Bundesbehörde geplant
Das Bundeskabinett hat heute weitere wichtige Schritte zur Neubesetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle beschlossen. So stimmten die Abgeordneten einer Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf des Bundestages zu. Ziel ist es dabei, dass der Leiter/ die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) künftig direkt vom Bundestag gewählt wird, um so die Unabhängigkeit der Behörde sicherzustellen.
Nach juristischen Auseinandersetzungen ist die zentrale Anlaufstelle für Diskriminierung, Queerphobie und Rassismus seit 2018 nur kommissarisch besetzt. Dem vorausgegangen war ein Streit um die Neubesetzung der Position, nachdem die heutige Berliner Bürgermeisterin und damalige Familienministerin Franziska Giffey (SPD) den Posten an eine Parteifreundin vergeben wollte. Dagegen hatten zwei Mitbewerberinnern geklagt. Künftig soll nun der Bundestag die Leitung für fünf Jahre wählen; anschließend soll der Bundespräsident den gewählten Kandidaten berufen.
Die jetzt verabschiedete Formulierungshilfe ist der erste wichtige Schritt in diese Richtung, um das Vorhaben auch rechtssicher umsetzen zu können. Der Gesetzentwurf greift dabei auch Empfehlungen seitens der Wissenschaft sowie verschiedener Verbände und europäischer Gremien auf. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann begrüßt den heutigen Schritt ausdrücklich:
„Durch eine demokratische Wahl im Bundestag wird die Unabhängigkeit der ADS gestärkt. Wie wichtig eine generelle Stärkung der ADS ist, zeigt sich auch im aktuellen Bericht der ADS und der zuständigen Beauftragten an den Deutschen Bundestag. Für viele Menschen in Deutschland sind Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters immer noch bittere Realität und schmerzlicher Alltag.“
2020 nahm die Zahl der Beratungsanfragen um fast 80 Prozent binnen eines Jahres zu. Diese hohe Zahl zeichnete sich auch 2021 ab. Insgesamt kam es zu rund 8.000 Beratungsanfragen, wobei die meisten Fälle aus den Bereichen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung und sexuelle Identität kommen. Der LSVD hatte zuvor bereits kritisiert, dass nicht konkret auf die neue bessere Aufstellung der Antidiskriminierungsstelle eingegangen worden ist. Dem entgegnet Lehmann nun:
„Wir haben vereinbart, die Antidiskriminierungsstelle angemessen mit Personal und Budget auszustatten und ihre Kompetenzen zu stärken. Mit der ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten weitreichenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir weitere Schritte hin zu einem umfassenden Diskriminierungsschutz gehen, indem wir Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten. Ich freue mich, wenn der Deutsche Bundestag nun zügig den Gesetzentwurf behandelt, so dass die Wahl der neuen Leitung zeitnah erfolgen kann.“