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Hasskriminalität und Blutspende

Hassverbrechen und Blutspende Mehr Gleichberechtigung für LGBTI*-Menschen in Deutschland

ms - 15.03.2023 - 10:45 Uhr
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Zwei Vorhaben für mehr Gleichberechtigung von LGBTI*-Menschen werden heute und am Donnerstag im Bundestag angegangen – zum einen soll die Diskriminierung von schwulen Männern bei der Blutspende beendet werden, zum anderen möchte die Ampel-Koalition das Strafgesetzbuch reformieren, um entschiedener gegen LGBTI*-feindliche Hasskriminalität vorzugehen. Heute beginnt das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Sanktionsrecht. Dabei sollen geschlechtsspezifische sowie gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe in die Strafgesetze zu Hasskriminalität aufgenommen werden.

Wichtige Schritte gegen Hasskriminalität

Der queer-politische Sprecher der FDP, Jürgen Lenders, erklärt dazu: „Die ausdrückliche Ergänzung LSBTI-feindlicher Beweggründe ist ein wichtiger und notwendiger Schritt im Kampf gegen queer-feindliche Hasskriminalität. Ein freiheitlicher Rechtsstaat muss die Freiheit seiner Bürger auch vor den Eingriffen Dritter schützen.“ Der Schritt wird auch seitens zahlreicher LGBTI*-Verbände in Deutschland ausführlich begrüßt – die Hoffnung ist groß, dass damit gezielter gegen Hasskriminalität in der Bundesrepublik vorgegangen werden kann, die zuletzt binnen eines Jahres gegenüber LGBTI*-Menschen um rund 50 Prozent zugenommen hat.

Offiziell wurden 1.051 Vorfälle in einem Jahr festgehalten, die sich zumeist gegen schwule Männer richteten. Die Dunkelziffer wird seitens der Polizei, Vereinen wie dem Lesben- und Schwulenverband aber auch in internationalen LGBTI*-Studien deutlich höher eingeschätzt. Realistisch bewertet kommt es in Deutschland wahrscheinlich zu mehr als 10.000 Fällen von Hasskriminalität gegenüber LGBTI*-Personen jedes Jahr. Die meisten Opfer zeigen die Übergriffe aus Angst oder Scham nicht an. „Hassmotivierte Straftaten zielen nicht nur auf die Menschen als Individuen ab, sondern auch darauf, eine ganze Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern. Das nehmen wir nicht hin und treten Hassgewalt als Staat entgegen und reformieren das Strafgesetzbuch“, so Lenders zur Motivation der Vorhaben im Bundestag.

Gleichberechtigung muss verteidigt werden

Mit der Ergänzung von §46 Abs. 2 StBG soll Hasskriminalität auch dann härter bestraft werden, wenn die Beweggründe geschlechtsspezifisch oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtet sind. Aktuell ist nur rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Hasskriminalität ausdrücklich im Strafgesetzbuch genannt. Frauenhass, Homo- und Transfeindlichkeit wurde bisher unter "sonstige menschenverachtende" Beweggründe abgehandelt. „Die Sichtbarmachung von Queerfeindlichkeit im Strafgesetzbuch ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Gleichstellung, doch es geht um mehr, um die gesellschaftliche Akzeptanz. Unsere liberale Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, wir müssen unsere offene und tolerante Gesellschaft immer wieder aufs Neue verteidigen“, so Lenders.

Blutspende ohne Diskriminierung von Homosexuellen

Morgen dann wird der Bundestag über das Gesetz für eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) abstimmen. Ziel ist es dabei, dass Menschen bei der Blutspende nur noch nach individuellen Risikofaktoren bewertet werden und nicht mehr pauschal ganze Menschengruppen wie schwule Männer als besonders risikobehaftet eingestuft und in weiten Teilen abgelehnt werden. „Fast ein Jahrzehnt habe ich mit vielen Unterstützern dafür gekämpft, dass ausschließlich das individuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität über die Zulassung zur Blutspende entscheidet. Ich freue mich darauf, dass ich als schwuler Mann nun bald Blut spenden darf!“, so der queer-politische Sprecher der FDP weiter.

Neue Richtlinien sollen zeitnah kommen

Bereits im Januar hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, dass er sich für eine Gesetzesänderung und für neue Richtlinien zur Blutspende einsetzen werde. Durch die Änderung des Transfusionsgesetzes soll die Bundesärztekammer dazu verpflichtet werden, innerhalb von vier Monaten ihre Richtlinien zur Blutspende zu ändern. Der zentrale Satz im Gesetzentwurf ist dabei: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.“

Weigert sich die Bundesärztekammer wie zuletzt weiterhin, dies umzusetzen, wird die Aufgabe der Ausarbeitung neuer Richtlinien an das Paul-Ehrlich-Institut sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) übergeben. Derzeit dürfen schwule und bisexuelle Männer nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sex mit einem neuen oder mehr als einem Partner hatten. „Das ist diskriminierend und medizinisch unnötig. Die gängigen pauschalen Rückstellungen sind auch wissenschaftlich nicht mehr hinterlegt“, so Lenders abschließend.

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