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Menschenrechte in der EU

Menschenrechte in der EU Rechte für Schwule und Lesben massiv gestärkt!

ms - 24.05.2023 - 10:30 Uhr

Es ist ein starkes und wichtiges Urteil – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Land Rumänien verurteilt, weil die Regierung sich weigert, dass gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder eine Partnerschaft eintragen dürfen – das verletze die Menschenrechte, so das Urteil. Mit fünf zu zwei Stimmen sah das Gericht in Straßburg Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, der sich auf das Privat- und Familienleben bezieht. Gegen das Urteil hatten zwei Richter aus Polen und Armenien gestimmt.

Anerkennung von homosexuellen Paaren ist zwingend!

Eine Ungleichbehandlung mit Heterosexuellen sei so nicht hinnehmbar, erklärten die Richter weiter. Die rumänische Regierung hatte sich bis zuletzt geweigert, homosexuelle Paare anzuerkennen. Dagegen hatten insgesamt 21 schwule und lesbische Paare seit 2019 geklagt und erklärt, sie werden in verschiedenen Bereichen diskriminiert, beispielsweise bei der Gesundheitsfürsorge, dem Arbeitsrecht oder auch der Krankenversicherung.

Dieser Auffassung schlossen sich jetzt die Richter in Straßburg an. Der EGMR erklärte mit Blick auf die Bedenken aus Rumänien: „Homosexuellen Partnerschaften die Anerkennung zu erlauben, würde die Institution der Ehe nicht beeinträchtigen, weil heterosexuelle Paare immer noch heiraten dürfen.“ Zudem erinnerte der Gerichtshof daran, dass alle EU-Mitgliedsstaaten einen gesetzlichen Rahmen schaffen sollten, der die Anerkennung und den Schutz gleichgeschlechtlicher Paare sicherstellt.

Rumänien muss jetzt handeln!

Rumänien ist an den obersten Richterspruch gebunden und muss nun die rechtliche Lage für Homosexuelle anpassen. „Das Urteil ist mit einem Durchsetzungsmechanismus verbunden, sodass der rumänische Staat Rechenschaft darüber ablegen muss, was er jetzt unternimmt, um eine Form des rechtlichen Schutzes für gleichgeschlechtliche Familien anzuerkennen und anzunehmen", so die Menschenrechtsanwältin Iustina Ionescu während einer Pressekonferenz – sie hatte den Fall vor Gericht auch vertreten.

Regierung blockierte neue Gesetze bis zuletzt!

Das sozial konservative Land hat erst im Jahr 2001 Homosexualität überhaupt entkriminalisiert, Jahrzehnte später als viele andere Länder der Europäischen Union. Bereits sieben Mal war seit 2016 versucht worden, Gesetzesvorschläge zur Änderung von Lebensgemeinschaften einzubringen; bisher scheiterten diese stets am Veto des Parlaments oder liegen noch immer bei den Genehmigungsausschüssen auf Eis.

Bevölkerung lehnt Homosexualität weiter ab

Rumäniens Regierung geht dabei allerdings nicht stur seinen eigenen Weg, auch in der Bevölkerung selbst scheint eine Mehrheit die gleichgeschlechtliche Ehe noch immer abzulehnen. So scheiterte zuletzt auch ein Referendum zur Einführung der Homo-Ehe und eine Umfrage der LGBT-Rechtsgruppe ACCEPT ergab zudem, dass nur 43 Prozent der Rumänen überhaupt für mehr Rechte für Schwule und Lesben sind, auch wenn 71 Prozent eingestehen mussten, dass eine Ehe für Homosexuelle wohl keine Auswirkungen auf ihr eigenes Leben haben würde.

Signalwirkung für andere Länder?

Rémy Bonny von der internationalen LGBTI*-Organisation Forbidden Colours erklärte trotzdem dazu: „Es ist ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte! Rumänien verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, indem es gleichgeschlechtlichen Beziehungen keine Anerkennung und keinen Schutz gewährt. Es ist Zeit für eine EU-weite Anerkennung von LGBTIQ+ Familien!“ Die Hoffnung ist dabei groß, dass das Urteil auch eine Signalwirkung auf andere homophobe Regierungen wie beispielsweise Polen oder Ungarn haben könnte.

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