Paukenschlag für Regenbogenfamilien Mütter müssen bis Ende 2023 rechtlich gleichgestellt werden
Es ist ein bahnbrechendes Urteil, das das österreichische Verfassungsgericht jetzt veröffentlicht hat: Lesbische Mütter müssen von der Geburt des Kindes an rechtlich gleichgestellt werden, unabhängig davon, wer von beiden das Kind zur Welt gebracht hat. Ähnlich wie in Deutschland muss bisher auch in Österreich die nicht leibliche Mutter des gemeinsamen Kindes dieses adoptieren. Ein bürokratischer Hürdenlauf, der in beiden Ländern oftmals einige Jahre andauert und mehrere tausend Euro Kosten verschlingt.
Das Verfassungsgericht in Österreich stellte jetzt klar, dass der einzige Bemessungspunkt die Partnerschaft der zwei Frauen sein kann – leben diese zum Zeitpunkt der Geburt in einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft, muss der Gesetzgeber beide Frauen als Mütter anerkennen. Die bisherige Praxis sei eindeutig verfassungswidrig. Das höchste Verfassungsorgan des Landes hat der Regierung bis Ende 2023 Zeit gegeben, die Gesetze Österreichs diesbezüglich anzupassen. Im Detail erklärten die obersten Richter weiter, dass eine solche bisher gebräuchliche Unterscheidung nur bei einem lesbischen Paar Anwendung findet, bei heterosexuellen Eltern stelle sich die Frage erst gar nicht, unabhängig wie das Kind gezeugt worden ist (beispielsweise ebenso durch künstliche Befruchtung). Daher sei die aktuelle Handhabe eine klare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Der Beschluss aus Österreich dürfte auch die Ampel-Koalition in Deutschland bestärken – auch hier plant die Bundesregierung, das Abstammungsrecht für lesbische Paare zu vereinfachen und beide Frauen gleichberechtigt von der Geburt des Kindes an als Eltern anzuerkennen. Allerdings sind hier aktuell auch Ausnahmen angedacht, beispielsweise, wenn der Samenspender als Vater mit anerkannt werden will oder eine Regenbogenfamilie mit mehr als zwei Elternteilen, beispielsweise also zwei Müttern und zwei Vätern, ihren Kinderwunsch umsetzt. Die Idee ist aktuell, dass hier vorab Vereinbarungen unter allen Beteiligten die Verhältnisse klären sollen. Die konkreten Ausformulierungen sollen im Herbst 2022 ausgearbeitet werden, sodass es bestenfalls 2023 zur Abstimmung im Bundestag kommen kann.