Direkt zum Inhalt
Sieg für US-Trans in Montana // © Gwengoat
Rubrik

Sieg für US-Trans in Montana Geschlechtsänderung einfach und unkompliziert wieder möglich

ms - 26.04.2022 - 15:40 Uhr

Die amerikanische trans-Community kann in diesen Tagen einen Erfolg für sich verbuchen – ein Richter in Montana blockierte mit einer einstweiligen Verfügung die neue Gesetzesvorgabe des Bundesstaates, demnach sich nur noch jene Menschen als transsexuell per Gesetz definieren dürften, die sich zuvor einem "chirurgischen Eingriff" unterzogen haben und diesen auch mit einem Gerichtsbeschluss belegen können.

Eine Personenstandänderung in der Geburtsurkunde wäre nur dann noch erlaubt.

Bezirksrichter Michael Moses aus Billings entschied nun, dass das Gesetz verfassungswidrig vage sei, da es nicht vorschreibe, welcher chirurgische Eingriff explizit vorgenommen werden müsse und setzte deswegen die einstweilige Verfügung in Kraft. Ob das Gesetz grundsätzlich verfassungskonform ist oder eben auch nicht, wurde von Seiten des Richters nicht geprüft.

Geklagt hatten zwei trans-Personen aus Billings, die ihr Geschlecht in ihren Geburtsurkunden ändern lassen wollen, ohne sich einem chirurgischen Eingriff unterziehen zu müssen. Beide argumentieren damit, dass eine Geburtsurkunde, die nicht ihrer augenscheinlichen Geschlechtsidentität entspricht, sie der Gefahr von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt aussetze.

Bevor das aktuell gestoppte Gesetz in Kraft getreten war, mussten trans-Personen in Montana lediglich eine eidesstattliche Erklärung bei der staatlichen Gesundheitsbehörde einreichen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu können.

Solange nun der Fall abschließend nicht beurteilt ist, hat diese ehemalige Regelung jetzt wieder Bestand.  

LGBTI*-Organisationen wie die landesweite Rechtshilfe-Gruppe ACLU freuten sich über die einstweilige Verfügung, wie Akilah Lane von ACLU bekräftigte: "Wir sind begeistert, dass das Gericht die erheblichen und unnötigen Belastungen erkannt hat, die dieses Gesetz Transgender-Personen auferlegt und die gegen ihre verfassungsmäßigen Rechte verstoßen.“

Ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt, muss nun juristisch geklärt werden. Die ACLU zeigte sich optimistisch, dass das neue Gesetz komplett zurückgenommen werden muss.

Auch Interessant

Frust in Bayern

Der Aktionsplan, ein Papiertiger?

Der Frust in Bayern wächst: Wird der angedachte Aktionsplan für mehr LGBTI*-Akzeptanz zum Papiertiger? Das wollen die LGBTI*-Verbände nicht hinnehmen!
Kampfansage gegen LGBTI*

Trumps Pläne für Trans-Menschen

Viele LGBTI*-Amerikaner sympathisieren mit Donald Trump. Nun hat der Ex-Präsident erklärt, was er bei einer Wiederwahl in puncto LGBTI* ändern will.
Tom Daley bei Olympia 2024

Daley ist in Paris mit dabei!

Tom Daley tritt bei Olympia 2024 in Paris noch einmal an. Die Entscheidung fiel jetzt, nachdem der schwule Turmspringer zuvor 2 Jahre pausiert hatte.
Regenbogenfamilien Deutschland

Mehr Akzeptanz in der Gesellschaft

Der neue Familienreport zeigt auf, es gibt immer mehr Regenbogenfamilien in Deutschland. Wann die versprochenen Reformen kommen, bleibt indes unklar.
Brandanschlag auf Lesben

Wahnsinnstat schockt Community

Eine Wahnsinnstat schockt Argentinien: In einer Armenunterkunft hat ein Mann vier lesbische Frauen mit einer Brandbombe attackiert, drei Opfer starben
Kaum Fortschritte, viel Gewalt

Die neue Studie der EU-Grundrechteagentur

Die neue Studie der EU-Grundrechteagentur zeigt auf, wie dramatisch Hass und Gewalt gegenüber LGBTI* zugenommen haben, besonders in den Schulen.