Ungarn wurde überstimmt Urteil zugunsten von Trans-Rechten
Ein fünf Jahre währender Rechtsstreit am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECtHR) ging nun endlich zu Ende. Das Urteil: Ungarn muss das wahre Geschlecht einer Person rechtlich anerkennen – nicht nur bei Ungarn, sondern auch bei Nicht-Ungarn wie zum Beispiel Flüchtlingen, die legal im Land leben. Erst vor zwei Monaten nutzte Präsident Viktor Orbán seine neu gewonnene Macht dazu aus, die Eintragung im Personenstandsregister unveränderbar zu gestalten (SCHWULISSIMO berichtete).
2015 beantragte ein Trans-Mann aus Iran in Ungarn Asyl. Die Behörden erkannten an, dass er in seiner Heimat als Trans-Person verfolgt wurde und gewährten den Antrag. Die Dokumente identifizierten den Flüchtling jedoch als Frau. Die Behörden verweigerten eine Richtigstellung: Hier sei der Iran zuständig. Mit Hilfe der Háttér Society erwirkte der Mann schließlich einen Prozess. Jetzt entschied der EctHR einstimmig, dass Ungarn mit seiner Weigerung gegen Artikel 8 der „Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ verstößt.