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Existenzen in Zeiten von Corona
Rubrik

Wirtschaftliche Konsequenzen Existenzen in Zeiten von Corona

km - 20.03.2020 - 12:00 Uhr

[Stand 19. März 2020] Es ist Thema Nummer eins in der Welt und jeder spricht darüber. Jeden Tag gibt es neue Zahlen zu Todesopfern und Infizierten des Coronavirus, aber SCHWULISSIMO wagt einen Blick in die ungewisse Existenz von Unternehmen, Selbstständigen, Künstlern und Freiberuflern. Die wirtschaftlichen Folgen sind nicht mit Menschenleben zu vergleichen, dennoch werden sie höchst wahrscheinlich von fatalem Ausmaß sein. So gibt es Befürchtungen einer Weltwirtschaftlichen Rezession, also einen Rückgang des Wirtschaftswachstums über mindestens zwei Quartale.

Fotografen haben keine Events mehr die sie ablichten können, der Florist muss sein Geschäft schließen, Bühnenbauer werden nicht gebraucht und Künstler und Redner haben keine Bühne. Die schwulen Clubs, Bars und Vereine, die finanziell abhängig sind, Partys und Events zu veranstalten, kommen in die Bredouille. Wie soll das alles aufgefangen werden? In Deutschland gibt es über zwei Millionen Solo-Selbstständige, die nicht nur ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, weil die Aufträge zurückgehen, sondern auch im Fall von Kindern keine Möglichkeit haben ihre Kinder betreuen zu lassen. Das macht Home-Office, wenn es überhaupt möglich ist, zu einer schwierigen Aufgabe. Hinzu kommt, dass Solo-Selbstständige in der Regel weniger Umsatz generieren und dementsprechend auch geringere Rücklagen besitzen. So erwischt es sie zuerst, bei dieser wirtschaftlichen Krise.

Die wirtschaftlichen Folgen von Corona werden brutal

Einen Anspruch auf Entschädigung bekommen Selbstständige im Falle des Coronavirus, wenn sie selbst in Quarantäne müssen. Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG)§ 56 Absatz drei, zahlt das entsprechende Bundesland ein Zwölftel des im Vorjahr veranschlagten Einkommens. Zuständig dafür ist die Behörde, welche die Quarantäne angeordnet hat. Bei Events ist die Sache etwas schwieriger. Wenn beispielsweise ein Fotograf beauftragt war auf einem Event Fotos zu machen und dieses dann aufgrund der Pandemie ausfällt, ist dies oft vertraglich geregelt: „[…] bei Ausfall durch höhere Gewalt gibt es keinen Entschädigungsanspruch.“ Eine solche Pandemie ist definitiv höhere Gewalt.

Um die existenzbedrohten Ein-Mann-Betriebe und Kleinunternehmen unter die Arme zu greifen hat die Bundesregierung ein Hilfspaket geplant von insgesamt über 40 Milliarden Euro. Laut dem „Spiegel“ sollen zehn Milliarden direkt vergeben werden und die restlichen 30 Milliarden als Darlehen genutzt werden. 

Seit Freitag den 13. März gibt es ein Maßnahmenprogramm zum Schutz der Wirtschaft des Bundesfinanzministeriums und vom Bundeswirtschaftsministerium. Dieses besteht ausfolgenden vier Punkten:

  1. Erleichterung der Kurzarbeit
    Für kleine Unternehmen kann der Ausfall von Aufträgen und Mitarbeitern schnell bedeuten einzusparen und Arbeitsplätze abzubauen. Um das zu verhindern gibt es Zuschüsse vom Staat. Dies galt bislang bei einem Wegfall von einem Drittel der Mitarbeiter und ist nun auf 10 Prozent herabgesetzt worden. Allerdings müssen davor alle anderen Optionen (Urlaub, Überstunden, sowie Home-Office) ausgeschöpft sein.
  2. Steuerliche Flexibilität
    Beantragung der Aussetzung oder zumindest Herabsetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer.
    Stundung, also Aufschiebung fälliger Steuerzahlungen. Wenn Unternehmen eine Zahlungsunfähigkeit durch die Pandemie belegen können, kann das Finanzamt auf Teile oder komplett auf die Stundenzinsen von 0,5 Prozent im Monat verzichten. Zudem gibt es ein Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020. 
  3. Hilfspakete
    Um die existenzbedrohten Ein-Mann-Betriebe und Kleinunternehmen unter die Arme zu greifen hat die Bundesregierung ein Hilfspaket geplant von insgesamt über 40 Milliarden Euro. Laut dem „Spiegel“ sollen zehn Milliarden direkt vergeben werden und die restlichen 30 Milliarden als Darlehen genutzt werden. 
  4. Europäischer Zusammenhalt
    Internationale Bekämpfung der Infektionsverbreitung und die Stärkung der europäischen Banken im Zuge der "Corona Responsive Initiative"
     

Bedingungsloses Grundeinkommen die Lösung?
Die Diskussion über ein Bedingungsloses Grundeinkommen kommt immer wieder auf, aber besonders in Krisen-Zeiten wie diesen werden die Stimmen der Befürworter lauter. So wäre eine deutschlandweite Grundsicherung gegeben und die Arbeitnehmer, wie Selbstständigen müssten sich nicht noch zusätzlich zu den gesundheitlichen auch existentiellen Sorgen machen. Viele Petitionen kursieren im Internet, dennoch gibt es bisher keine Aussichten in der Pandemie Grundeinkommen zu genehmigen. 

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